Förderbeiträge:
Zusätzlich wird im Kanton St.Gallen nach Umsetzung einer empfohlenen Massnahme ein Umsetzungsbonus von 2‘500.00 Fr. für ein EFH und bis zu 5‘000.00 Fr. für Nichtwohnbauten ausbezahlt, sofern die Massnahme innerhalb von 2 Jahren nach Abschluss des Konzeptes ausgeführt wird und im kantonalen Förderprogramm enthalten ist.
Die Kantone Thurgau und St.Gallen verfügen über ein attraktives Förderprogramm, dieses reicht von der Gebäudehüllendämmung, dem Heizungsersatz von Öl oder Gas auf erneuerbare Energiesysteme und Stromsparmassnahmen bis zu Beratungsleistungen. Auch werden Gesamtsanierungen mit grosszügigen Förderbeiträgen belohnt, die je nach Objekt einige Zehntausend Franken betragen können.
Kantonale Fördermassnahmen:
Weitere Informationen zu den Förderbeiträgen erhalten Sie unter:
Energie TG: www.energie.tg.ch
Energieagentur St.Gallen: www.energieagentur-sg.ch
Unsere Leistungen gehen weit über die Energieberatung hinaus, wir sind auch während der Umsetzung Ihres Bauvorhabens für Sie da.
Umsetzung: