Wir erstellen für Sie die Energienachweise zur behördlichen Baufreigabe und sind befugt diese als akkreditierte Fachperson zu unterzeichnen. Das sichert Ihnen ein schnelleres Vorgehen und eine einfachere Abwicklung.
Inhalt und Pflicht
Das Baubewilligungsverfahren wird durch ein Baugesuch ausgelöst, das alle für die baupolizeiliche Beurteilung notwendigen Unterlagen enthält. Mit dem Baugesuch muss deshalb auch nachgewiesen werden, dass die energierechtlichen Anforderungen erfüllt werden (Art. 11 Abs. 1 EnV).
GEAK Plus bei Umbauarbeiten kann einen Energienachweis ersetzen
Bei Umbauarbeiten, bei denen der Förderbeitrag mehr als 10‘000.00 Fr. beträgt, wird ein GEAK Plus verlangt. Tipp: Sprechen Sie mit der Baubehörde, wir machen die Erfahrung, dass wenn die Einhaltung der energetischen Vorschriften mit dem GEAK Plus nachgewiesen wird, diese von den Behörden akzeptiert wird.
Genehmigung des Nachweises
Die Genehmigung des Nachweises umfasst eine vollständige inhaltliche Überprüfung. In denjenigen Fällen, in denen eine zur Privaten Kontrolle befugte Person für die inhaltliche Richtigkeit einsteht, beschränkt sie sich auf eine Vollständigkeitsprüfung. Nur in 10 Prozent aller Fälle ist eine inhaltliche Kontrolle im Sinn einer Stichprobe vorzunehmen
Was ist bei einem Umbau zu beachten
Umbauten sind Änderungen an einer bestehenden Baute ohne Änderung des Gebäudevolumens. Als Umbauten gelten auch der Ersatz und die Änderung energetisch wichtiger Bauteile, wie Aussenwände (inkl. Fassadenputze), Dächer (inkl. Ziegel), Fenster und haustechnische Anlagen. Zudem gelten sogenannte energetisch relevante Umnutzungen als Umbauten, auch wenn keine eigentlichen Bauarbeiten vorgenommen werden (z.B. Umnutzung eines unbeheizten Kellerraumes in einen Bastelraum, der im Winter beheizt wird; Umnutzung eines unbeheizten Dachstockes in ein Kinderspielzimmer). Eine energetisch relevante Umnutzung liegt folglich vor, wenn damit eine Erhöhung oder Absenkung der Raumlufttemperatur verbunden ist. Abgestützt wird dabei auf die Raumtemperatur nach den Standardnutzungen.
Sommerlicher Wärmeschutz
Bei Umbauten muss der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes in der Regel nicht erbracht werden, ausser ein bestehendes Gebäude wird nachträglich mit einer Klimaanlage ausgerüstet.
Unsere Leistungen gehen darüber hinaus, wir erstellen sämtliche energetisch relevanten Nachweise und überprüfen diese auf Wunsch während der Ausführung. Rufen sie uns an, gerne erstellen wir Ihnen ein attraktives Angebot.
Dämmung, Heizung und Lüftung