Mit den «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» wird festgelegt, welche Auflagen sowohl bei Neubau- als auch bei Sanierungsprojekten künftig zu erfüllen sind. Darunter fallen ganz besonders auch Auflagen zum Heizungsersatz. So kann der Wärmeerzeuger nur noch frei gewählt werden, wenn das Gebäude Minergie-zertifiziert ist oder mittels eines sogenannten Gebäudeausweises der Kantone (GEAK) eine Gesamteffizienz der Klasse D oder höher ausgewiesen wird.
3 Vorkehrungen, die Immobilienbesitzer jetzt treffen sollten
1) Immobilienbestand mit einem GEAK Plus analysieren und kategorisieren
Machen Sie sich ein Bild über den Zustand Ihres Immobilienbestandes. Wie alt sind die Häuser, welche Fläche weisen sie auf, wie alt sind die Heizungsanlagen und welche Technologien kommen zum Einsatz? In welchem Zustand befinden sich die Fenster, wie gut ist die Isolation des Daches?
2) Problemfälle identifizieren und mit einem GEAK Plus die Strategie festlegen
Voraussichtlich ab 2019/20 gelten in den Ostschweizer Kantonen die Bestimmungen der MuKEn 2014. Wer dann saniert, muss eine der elf vorgegebenen Standardlösungen umsetzen. Untersuchen Sie jetzt schon, bei welchen Anlagen die Umsetzung der Standardlösungen besonders schwierig oder sehr unwirtschaftlich ist.
3) Erfahrungen sammeln
Haben Sie im Immobilienbestand mehrere ähnliche Gebäude? Wählen Sie eines davon aus und beginnen Sie jetzt schon mit der Projektierung einer der elf Standardlösungen. Setzen Sie das Projekt allenfalls schon um. Sie können das Gebäude später mittels GEAK-Ausweis klassifizieren lassen und damit die Richtlinien der MuKEn 2014 im Nachhinein erfüllen (bei Klassifizierung D oder besser).
Die 11 Standardlösungen beim Heizungsersatz gelten nur für Gebäude mit einer GEAK-Gesamteffizienz E und höher:
- 1-zu-1-Ersatz + thermische Solaranlage
- Holzfeuerung
- Wärmepumpe
- Gas-Wärmepumpe
- Fernwärmeanschluss
- Wärme-Kraft-Kopplung (Blockheizkraftwerk oder Brennstoffzelle)
- 1-zu-1-Ersatz + Warmwasserwärmepumpe, inkl. Photovoltaik
- 1-zu-1-Ersatz + Ersatz der Fenster
- 1-zu-1-Ersatz + Wärmedämmung
- Hybridsystem (z. B. 1-zu-1-Ersatz für Spitzenlast + Wärmepumpe für Grundlast)
- 1-zu-1-Ersatz + kontrollierte Wohnraumlüftung